Beide Gesetzentwürfe zu Sterbehilfe scheitern im Bundestag

Die Hilfe bei Selbsttötung wird in Deutschland weiterhin nicht gesetzlich geregelt. Im Bundestag scheiterten beide Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe.

Das Ringen um gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe geht weiter. Im Bundestag konnte keiner der beiden zu dem Thema vorgelegten Gesetzesentwürfe die erforderliche Mehrheit unter den Abgeordneten erzielen.

Vorgelegt wurde zum einen ein Entwurf der Abgeordneten Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU) und weiteren Abgeordneten von Grünen, FDP und Linkspartei. Dieser sah vor, die Hilfe bei der Selbsttötung in organisierter Form erneut unter Strafe zu stellen. Unter bestimmten Bedingungen wie etwa mehrfachen psychologischen Beratungsgesprächen und Begutachtungen sollte Sterbehilfe erlaubt sein. Für diesen Vorschlag votierten 304 Parlamentarier, 363 stimmten dagegen.

Auch der zweite Gesetzesentwurf verfehlte mit 287 Befürwortern und 365 Gegenstimmen eine notwendige Mehrheit im Gremium.

Die gesetzliche Regulierung der Sterbehilfe ist notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch gekippt hatte.

Quelle: Tagessschau

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